WIE WIR ABRECHNEN

KOSTEN UND ERSTATTUNG

Erstattung Osteopathie

Die Abrechnung für osteopathische Leistungen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker(GebüH), d.h. Privatversicherte und Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Behandlungskosten werden je nach den mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertragsbedingungen grundsätzlich übernommen.
 Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, dass eine große Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in der Zwischenzeit osteopathische Behandlungen übernehmen oder bezuschussen. 

Die Vorraussetzungen für die Erstattung (ein abgeschlossenes Osteopathiestudium an einer anerkannten Schule, sowie Mitglied in einem Verband für Osteopathie mit Erscheinen auf der Therapeutenliste) durch die gesetzlichen Krankenkassen werden in unserer Praxis erfüllt. Der Betrag der Bezuschussung variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Bitte erfragen Sie die geltenden Konditionen direkt bei Ihrer Versicherung.

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse osteopathische Behandlungen übernimmt oder bezuschusst. Die Vorraussetzungen für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen werden in unserer Praxis erfüllt.

Erstattung Physiotherapie

Physiotherapie: Privatversicherte können die Behandlungskosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen, Voraussetzung hierfür ist ein Rezept ihres behandelnden Arztes.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können alle Leistungen unserer Praxis als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ein Rezept wird nicht benötigt.